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BGH-Urteil: Schufa-Einträge müssen nach spätestens drei Jahren gelöscht werden

18. Dezember 2025 um 09:22

Die Karlsruher Richter bestätigen mit ihrer Entscheidung weitgehend die Praxis der Auskunftei Schufa bei nicht oder zu spät bezahlten Rechnungen. Unter bestimmten Umständen empfiehlt der Bundesgerichtshof allerdings kürzere Speicherfristen.

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