Kommunalwahlen in Bayern: Abgelehnte Wählergruppen scheitern an Regeln und Fristen
03. Februar 2026 um 14:16
Die Beschwerdeausschüsse bei den bayerischen Bezirksregierungen haben abschließend entschieden, wer am 8. März doch noch zur Kommunalwahl antreten darf und wer nicht. Den Unzufriedenen bleibt nur noch das nachträgliche Anfechten der gesamten Wahl.