Wohnen: Das gilt bei der Untervermietung
30. Januar 2026 um 13:41
Sie wollen Ihre Wohnung untervermieten? Der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage dafür geändert. Was Sie jetzt wissen müssen.
Sie wollen Ihre Wohnung untervermieten? Der Bundesgerichtshof hat die Rechtslage dafür geändert. Was Sie jetzt wissen müssen.
Eine Frau bekommt wegen ihres ausländischen Namens keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Immobilienmakler ihr jetzt eine Entschädigung zahlen.
Mit ihrem pakistanischen Namen bekam die Klägerin keinen Besichtigungstermin, mit „deutschem“ Namen schon. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Der Wohnungsmakler schuldet der Klägerin Schadenersatz.
Mit ihrem pakistanischen Namen bekam die Klägerin keinen Besichtigungstermin, mit „deutschem“ Namen schon. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Der Wohnungsmakler schuldet der Klägerin Schadenersatz.
