Ethnische Diskriminierung: Makler muss Mietbewerberin Schadenersatz zahlen
29. Januar 2026 um 08:29
Mit ihrem pakistanischen Namen bekam die Klägerin keinen Besichtigungstermin, mit „deutschem“ Namen schon. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Der Wohnungsmakler schuldet der Klägerin Schadenersatz.